Nachbesserung hinsichtlich der Regelungen der Notbetreuung ab 14. Dezember 2020
Mit Sorge betrachten wir seit Wochen die Infektionszahlen im Allgemeinen und insbesondere in den Schulen. Nun ist mittlerweile das Kind in den Brunnen gefallen und es müssen Kindertagesstätten und Schulen komplett schließen. Angesichts der mittlerweile eingetretenen Situation sehen wir dies als folgerichtige und notwendige Entscheidung!
Allerdings sehen wir einen deutlichen Bedarf an Nachbesserung beim Thema Notbetreuung. Wir erachten es als richtig, dass es sehr restriktiv gehandhabt wird, welche Berufsgruppen einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Problematisch ist allerdings die Einschränkung auf die 1. bis 4. Klassenstufen. In der Regel sind die SchülerInnen auch in der 5. und 6. Klasse unter 12 Jahre alt. Zudem gibt es auch Betreuungsbedarf bei Kinder über 12 Jahre, insbesondere wenn eine Behinderung ganz gleich welcher Art vorliegt.
Daher sehen wir hier einen dringenden Anpassungsbedarf!
Momentan wird gerade den Eltern wieder sehr viel abverlangt und gleichzeitig wollen wir bzw. wir alle sind darauf angewiesen, dass Eltern in den sogenannten systemrelevanten Berufen ihrer Tätigkeit nachkommen können, so dass hier alles unternommen werden muss, um diesen nicht noch Steine in den Weg zu legen.
Zudem muss im Bereich der Kinder an Förderschulen nachreguliert werden. Hier ist wesentlich mehr darauf zu achten, in welcher Situation sich die SchülerInnen befinden, denn bei diesen Kindern hängen häufig Therapiestände, sonderpädagogischer Förderbedarf und weitere spezielle Bedürfnisse dran, die nicht darauf reduziert werden können, welche Klassenstufe besucht wird.
Aus den genannten Gründen fordern wir ausdrücklich eine Nachbesserung hinsichtlich der Regelungen der Notbetreuung, die ab kommenden Montag gelten sollen.
Der erweiterte Vorstand des Landeselternrat Sachsen
Die Stellungnahme des erweiterten Vorstands zum Download finden Sie hier: