Stellungnahme des LandesElternRat Sachsen
Seit dem 15.02.2021 sind die Grundschulen sowie der Primarbereich der Förderschulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Damit verbunden ist die Auflage, dass die Schülerinnen und Schüler einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen müssen, solange sie sich nicht in ihrer festen Gruppe im Klassenzimmer aufhalten. Entsprechend ist neben der etwaigen Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei welche alle Personen einen derartigen MNS tragen müssen, insbesondere der Weg vom Schultor bis in den Klassenraum und zurück, der Gang zur Toilette, zum Speisesaal, bei der Essensausgabe und ein eventueller Wechsel zwischen den Klassenräumen mit einem medizinischen MNS zu bewältigen.
Dem Landeselternrat Sachsen geht es an dieser Stelle ausdrücklich nicht darum, dass auf das Tragen verzichtet werden soll, sondern dass die Eltern mit den zusätzlichen Kosten wieder allein gelassen werden. Darauf haben wir bereits im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung wie auch den Verbrauchsmaterialien während der häuslichen Lernzeit hingewiesen und dieses Problem setzt sich fort.
Um dieses etwas zu verdeutlichen, wollen wir eine kleine Rechnung anstellen, die angesetzten Kosten beruhen auf Preisen medizinischer MNS für Kinder, welche in überörtlichen Drogeriemärkten ausgemacht wurden:
Gehen wir von einem Maskenpreis von EUR 0,50 aus (ja, medizinische Masken für Kinder sind teurer als die Version für Erwachsene). Schultäglich werden davon mindestens zwei benötigt, gern auch einmal mehr. Somit ergeben sich Aufwendungen von ca. EUR 20,00 pro Monat im absoluten Idealfall. Sicherlich wird dies für einige Eltern keine spürbare finanzielle Mehrbelastung sein, aber für viele andere bedeutet es deutliche Einschnitte an anderer Stelle, worunter letztlich auch wieder die Kinder zu leiden haben.
Aus diesem Grund sollten die Eltern hinsichtlich dieser Kosten entlastet werden! Möglich wäre es, diese Masken kostenfrei über die Schulen zur Verfügung zu stellen, sie via Post zuzusenden oder über Apotheken auszugeben, ggf. sogar gegen einen geringen Eigenanteil. Entlastung könnte weiterhin geschaffen werden, indem diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, im Rahmen der Leistungen der Bildung und Teilhabe übernommen werden etc.
Die Stellungnahme des erweiterten Vorstands zum Download finden Sie hier: