– Sachsen erkennt Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche an –
28. Januar 2026 – Der Freistaat Sachsen erkennt Dyskalkulie beziehungsweise Matheschwäche
künftig offiziell als Teilleistungsschwäche an. Damit setzt Sachsen zentrale Vorgaben
der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 24 (Recht auf inklusive Bildung),
sowie Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um. Der Landeselternrat Sachsen wertet diese
Entscheidung als einen grundlegenden Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem.
„Bereits 2018 haben wir gemeinsam mit einem Netzwerk aus Leipziger, Chemnitzer und Meißener
Eltern sowie dem Stadtschülerrat und dem Jugendparlament Leipzig eine Petition zur
schulrechtlichen Regelung in Sachsen gestartet – mit dem Ziel der Anerkennung von Dyskalkulie
in Verbindung mit einem verbindlichen Nachteilsausgleich“, erzählt Michael Gehrhardt,
Mitglied des erweiterten Vorstands.
Der entscheidende Auslöser für diese Entwicklung war nun eine erneute Petition betroffener
Familien gegen die strukturelle Benachteiligung von Kindern mit Dyskalkulie. Unterstützt
wurde die Initiative auch diesmal maßgeblich durch den Landeselternrat Sachsen. Die Petition
wurde beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags eingereicht und entwickelte
schnell eine breite öffentliche und politische Resonanz.
„Diese Anerkennung ist ein starkes Signal an betroffene Kinder und ihre Familien. Ihre
Schwierigkeiten sind real und werden nun nicht länger ausgeblendet“, erklärt Carola Nacke,
die sich als beratendes Mitglied des Landeselternrates aktiv für die Anerkennung eingesetzt
hat. „Dass dieser Schritt nun parteiübergreifend getragen wird, zeigt, dass wir eine wirksame
und nachhaltige Aufklärungsarbeit geleistet haben.“
Mit der Anerkennung erhalten betroffene Kinder künftig einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche
im schulischen Kontext sowie auf unterstützende therapeutische Maßnahmen. Wir
begrüßen dies ausdrücklich als wichtigen Beitrag zur individuellen Förderung und zur Vermeidung
schulischer Misserfolge.
Gleichzeitig weist der Landeselternrat darauf hin, dass mit der formalen Anerkennung allein
die strukturellen Herausforderungen noch nicht vollständig gelöst sind. „Entscheidend wird
nun die Umsetzung im Schulalltag“, betont Ronald Lindecke vom Landeselternrat Sachsen.
„Dazu gehört zwingend, dass Dyskalkulie, LRS und verwandte Teilleistungsstörungen verbindlich
in die Lehramtsausbildung aufgenommen werden. Ebenso wichtig ist ein kontinuierliches
Monitoring, um Entwicklungen zu bewerten und gegebenenfalls zu korrigieren.“
Darüber hinaus halten wir flankierende Maßnahmen für bereits tätige Lehrkräfte für notwen-dig. Dazu zählen gezielte Fortbildungsangebote sowie ausreichende personelle und finan-zielle Ressourcen, um die neuen Regelungen landesweit gleichermaßen wirksam umzusetzen.
Diese offenen Punkte anzusprechen, sollte die positive Bewertung der Entscheidung nicht trüben. Der Landeselternrat sieht im Erfolg der Petition ein Beispiel dafür, wie beharrliches zivilgesellschaftliches Engagement politische Prozesse wirksam beeinflussen kann.
Unser Dank gilt daher allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben.
