Jedes einzelne Kind in der Schule muss gesehen, unterstützt und gefördert werden.
Im Schulgesetz wird auf die Bildungsvereinbarung als Mittel der individuellen Förderung verwiesen. Darüber hinaus können Entwicklungspläne und Förderpläne eingesetzt werden, um individuelle Förderung zu verwirklichen.
Diese Begriffe erklären sich keinesfalls von selbst; sie sind aber grundlegend für die individuelle Förderung.
Entscheidend ist Folgendes:
„Die individuelle Förderung eines Schülers kann in einem pädagogischen Entwicklungsplan dokumentiert werden. Für Schüler mit Teilleistungsschwächen und anderen leistungs- und verhaltensbedingten Besonderheiten muss ein pädagogischer Entwicklungsplan erstellt werden. Mit Zustimmung der Eltern können Gutachten herangezogen werden." § 5, Abs. 5 Grundschul-Verordnung
Solche Gutachten können von Kinder- und Jugendpsychiatern oder –psychologen, dem Sozialpädiatrischen Zentrum oder auch von Lerntherapeuten stammen. Sie stellen in der Regel eine ausgezeichnete Basis für die Diskussion über die individuelle Förderung eines Kindes in der Schule dar.
Der Schule gegenüber kann also die Erstellung eines solchen Entwicklungsplanes eingefordert werden. Dieser bewirkt, dass man sich auf allen Seiten Gedanken über konkrete Maßnahmen zur Unterstützung machen muss - und als Lehrer wie auch als Eltern eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung eingeht.
(Nachfragen beantwortet gern: Dr. Astrid Grüttner, Mitglied des LER-Vorstandes)


