Musterformulare
- Geschäftsordnungen
- für Elternvertreter-Wahlen
- zur Fahrkostenerstattung
- Fahrkostenabrechnung
Bemerkung: Mitglieder des Landeselternrates und der LER-Schulausschüsse können Fahrkosten erstattet bekommen, wenn sie an Sitzungen teilgenommen haben. Nähere Auskünfte: geschaeftsstelle(et)ler-sachsen.de (Bitte "(et)" durch "@" ersetzen.)
- Fahrkostenabrechnung
- zur Veröffentlichung der Adressen im Internet

